FAX +49 340 25200-18

Scheidungsverfahren in Dessau-Roßlau: Das sollten Sie beachten

Das Scheidungsverfahren ist ein spezieller Bereich des Familienrechts. Es kommt zur Anwendung, wenn eine Ehe gemäß § 1565 BGB gescheitert ist. Das Scheidungsverfahren wird durch den Antrag eines oder beider Ehepartner eingeleitet. Die Scheidung selbst bedarf eines gerichtlichen Beschlusses.

Der genaue Ablauf des Prozederes unterscheidet sich je nach Situation und Mitarbeit der beteiligten Parteien. Aufgrund der heiklen Beschaffenheit des Scheidungsverfahrens und der vielen rechtlichen Formalitäten kann eine professionelle Rechtsberatung sehr hilfreich sein. Daher steht Ihnen unsere Kanzlei in Dessau-Roßlau und Umgebung jederzeit für Fragen rund um das Scheidungsverfahren zur Seite und vertritt Sie bei Verhandlungen mit Ihrem Noch-Ehepartner – im Ernstfall auch vor Gericht. 


Der Ablauf des Scheidungsverfahrens

Der genaue Ablauf des Scheidungsverfahrens hängt zu einem Großteil davon ab, ob die Scheidung im Einvernehmen beider Parteien vollzogen wird oder sich Streitfragen ergeben. Denken Sie daran, dass Sie erst nach dem Ablauf des Trennungsjahres den Antrag auf Scheidung vor Gericht einreichen lassen können. Gemeint ist damit, dass Sie und Ihr Noch-Ehepartner zwölf Monate lang in Trennung gelebt haben müssen, um die Zerrüttung der Ehe deutlich zu machen. Sollte eine Partei den Wunsch zur Scheidung aufrechterhalten und der andere dies ablehnen, sind dagegen 36 Monate als Dauer des Trennungsjahres vorgegeben. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann eine Ehe als offiziell gescheitert angesehen und geschieden werden. Eine vorzeitige Scheidung können Sie höchstens durch einen Härtefall durchsetzen, der nur in den seltensten Fällen gewährt wird.

Damit die Scheidung formell korrekt abläuft, müssen Sie oder die andere Partei einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sollte allerdings nur Ihr Noch-Ehepartner einen Anwalt eingeschaltet haben, so raten wir Ihnen dringend, sich ebenfalls einen Rechtsberater zu nehmen, um nicht übervorteilt zu werden. Der einbezogene Rechtsanwalt erstellt den offiziellen Scheidungsantrag und reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein. Erfolgt das Scheidungsvernehmen einvernehmlich und ohne weitere Forderungen durch eine der Parteien, ist die Scheidung nach beiderseitigen Einverständniserklärungen rechtskräftig.

Problematisch wird es dagegen, wenn Sie oder die andere Partei weitere Streitpunkte zur Folgesache der Scheidung einbringen. Dies können etwa Unterhaltsforderungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten in Bezug auf gemeinsame Kinder sein. Die Klärung dieser Angelegenheiten obliegt dem Gericht. Zu einem festgelegten Termin müssen Sie und die Gegenpartei zur Klärung der Sache vorstellig werden. Es es Ihnen in finanzieller Hinsicht nicht möglich sein, Ihren Anteil an den Prozesskosten zu leisten, ist es möglich Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Unsere Kanzlei berät Sie gerne über den genauen Vorgang dieses Antrags.

Wir unterstützen Sie!

Scheidungsverfahren sind emotional konfliktreich und juristisch schwer zu überblicken. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, ohne größere Probleme und zu Ihrem größtmöglichen Vorteil die Scheidung abzuwickeln. Im Vordergrund stehen dabei nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch Ihre Absicherung in weiteren Folgesachen. Wir stehen Ihnen in den folgenden Bereichen zur Seite:



  • Beantragung der Scheidung
  • Formulierung Ihrer Ansprüche vor Gericht
  • Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der anderen Partei
  • Klärung von Streitigkeiten über Unterhalt, Sorgerecht und Ähnlichem

Unsere Fachanwälte in Dessau-Roßlau verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich von Scheidungsverfahren und des Familienrechts, dass wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.