Unsere Kompetenzen – Unsere Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechtes sehen sich die Arbeitnehmer und Arbeitgeber einer Vielzahlrechtlicher Fragestellungen und Problemen gegenüber. Wir sind gleichermaßen auf Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite tätig. Wir vertreten Sie insbesondere in den Angelegenheiten:- Prüfung von Anstellungsverträgen
- Kündigung, auch außerordentliche fristlose Kündigungen
- Geltendmachung/Abwehr von Lohnansprüchen
- Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
- Abmahnung
- Versetzung
- Zeugnis und Zeugnisberichtigungsansprüche
- Urlaubsabgeltung
- Mobbing
- Dienstfahrzeuge
- Wettbewerbsverbote
- Eingruppierung
Mietrecht
Das Mietrecht beschäftigt sich im Wesentlichen mit den vielfältigen Interessen von Mietern und Vermietern.
Durch anwaltliche Beratung zum Vertragstext oder dessen Prüfung können Vermieter und Mieter bereits vor oder während des Abschlusses eines Mietvertrages zukünftigen Auseinandersetzungen vorbeugen.
In der Zeit des Mietverhältnisses ist es für den Mieter wichtig zu wissen, unter welchen Umständen eine Mietminderung wegen bestehender Mängel möglich ist. Bei der Durchsetzung dieser Forderungen helfen wir Ihnen ebenso wie bei der manchmal komplizierten Feststellung des Umfanges der Mängel.
Der Vermieter ist besonders betroffen, wenn Mietzahlungen unvollständig oder gar nicht eingehen. Wir besprechen mit Ihnen Maßnahmen, um diese Forderungen außergerichtlich oder wenn notwendig gerichtlich durchzusetzen und einzutreiben.
Für beide Seiten eines Mietvertrages ist auch das häufige Auftreten einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung problematisch. Auch in dieser Angelegenheit vertreten wir Sie kompetent.
Ebenso vertreten wir Sie betreffend Streitigkeiten aus Anlass der Beendigung eines Mietverhältnisses, wie etwa Übergabe der Wohnung, der Frage zu Renovierungspflichten und deren Durchführung und der Freigabe/dem Einbehalt der Mietkaution.
Baurecht
Zu diesem Bereich umfasst unsere Tätigkeit die Beratung und Vertretung zu allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts.
Insbesondere sind wir für Sie bei Streitigkeiten in nachfolgenden Angelegenheiten tätig:
- Prüfung von Werk - und Bauverträgen nach BGB und nach VOB/B
- Beratung und Vertretung während der Bauzeit
- Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen
- Unterstützung bei der Abwicklung von Bauvorhaben
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Mängelrügen und Gewährleistungsansprüchen
- Vertretung im Baugenehmigungsverfahren
Erbrecht
Wir beraten und vertreten Sie engagiert und kompetent in allen Fragen des Erbrechts, so vor allem bei:
- Erstellung von Testamenten
- Erstellung von Erbverträgen
- Vorweggenommener Erbfolge
- Auslegung von handschriftlichen und notariellen Testamenten
- Testamentsanfechtung
- Erbauseinandersetzung
- Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen
Sozial- und Verwaltungsrecht
Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit von verwaltungs- und sozialrechtlichen Bescheiden jeder Art. Wir beraten Sie über Ihre Ansprüche und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Wir stellen den Kontakt zu den Behörden her und, wenn erforderlich, wird gegen unrechtmäßige Bescheide Widerspruch eingelegt und/oder Klage erhoben.
Insbesondere betreffend folgender Schwerpunkte sind wir für Sie da:
Sozialrecht:
- Rentenversicherungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Krankenversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Sozialhilferecht
Verwaltungsrecht:
- Gefahrenabwehrrechte
- öffentliches Baurecht
- Beamtenrecht
- Umweltrecht
- Gaststätten- und Gewerberecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Asyl- und Ausländerrecht
Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:
- Strafverteidigung
- Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
- Vergehen und Verbrechen
- Wirtschaftsstrafsachen
- Jugendstrafsachen
- Steuerstrafsachen
- Betäubungsmittelstrafsachen
- Sexualstrafsachen
- Nebenklagevertretung
- Adhäsionsverfahren
- Zeugenbeistand
Die Weichenstellung für den späteren Ausgang des Strafverfahrens erfolgt oftmals bereits unmittelbar nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft, Bußgeldbehörde oder Polizei. Von wesentlicher Bedeutung ist hier die Entscheidung, ob im Rahmen einer ersten Vernehmung als Beschuldigter Angaben zur Sache gemacht werden sollen oder ob es günstiger ist, von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen.
Wir können an dieser Stelle einschätzten, was zu tun ist. Wir werden Akteneinsicht beantragen und anschließend über die weitere Verteidigungsstrategie beraten.
Kommt es zum Erlass eines Strafbefehls, also der Festsetzung einer Strafe ohne mündliche Verhandlung, prüfen wir diesen und beraten über die Erfolgsaussicht eines Einspruchs.
Im Hauptverfahren vertreten wir Sie und entwickeln im Vorfeld mit Ihnen die geeignete Verteidigungsstrategie und prüfen während des gesamten Verfahrens die Einhaltung der Regelungen der Strafprozessordnung.
Oftmals benötigt auch der Geschädigte Hilfe und Unterstützung in einem Strafverfahren. Hier können wir als Opferanwalt eingreifen.
Wir können als Zeugenbeistand dem Opfer beiseite stehen und damit auch helfen, Ängste abzubauen, die bei einer Aussage gegen den Täter vor Gericht auftreten können.
Ferner prüfen wir gern, ob eine Nebenklage in Betracht kommt. Wir werden sodann die erforderlichen Anträge stellen, Sie in der Hauptverhandlung als Nebenkläger vertreten und ihre Rechte dort wahrnehmen.
Familienrecht
Das Familienrecht beschäftigt sich mit Problemen und Fragen in der Familie und Ehe, nichtehelichen Partnerschaften mit oder ohne Kind und Partnerschaften nach dem Partnerschaftsgesetz.
Wir vertreten Sie insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:
- Ehesachen (Verfahren auf Scheidung, Aufhebung der Ehe)
- Verfahren über den Versorgungsausgleich
- Verfahren über die Regelung der Rechtsverhältnisse an gemeinsamer Wohnung und Hausrat
- Streitigkeiten über Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht
- Verfahren über den Zugewinnausgleichsanspruch
- Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche des Ehegatten während der Ehe (Trennungsunterhalt) und nach der Scheidung
- Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts, Umgangsrecht
- Verfahren über die Herausgabe eines Kindes
- Streitigkeiten über die gesetzliche Kindesunterhaltspflicht
- Kindschaftssachen (z.B. Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftsanfechtung)
- Erstellung von Eheverträgen
- Erstellung von Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
Neben der umfangreichen Kenntnis der juristischen Regeln und Rechtsprechung sind wir zugleich auch ihr persönlicher Berater. Ob es darum geht, Ihr zukünftiges Familienleben zu planen, Ihre Zukunft nach einer Trennung zu sichern, Ihre Rechte im familiären Umfeld zu wahren oder die rechtlichen Verhältnisse in einer Krise oder danach zu ordnen. Wichtig ist es, uns rechtzeitig aufzusuchen, um gemeinsam den besten Weg zu finden.
Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechtes sind wir für Sie insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
Im Verkehrszivilrecht kommt es besonders häufig nach Verkehrsunfällen zu Unklarheiten und Fragen im Zusammenhang mit der Schadensregulierung. Dies beginnt meist mit der Verschuldensfrage. Ferner ist vielen Unfallbeteiligten die Art und Höhe der bestehenden Ansprüche nicht bewusst; dies gilt insbesondere bei Körperschäden für den Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Hier ist anwaltliche Hilfe notwendig, um alle bestehenden Ansprüche, die dem Geschädigten zustehen, durchzusetzen.
Wir führen hier die Korrespondenz mit den Versicherungen, nehmen Akteneinsicht, leiten erforderlichenfalls Mahn- bzw. Klageverfahren ein und vertreten Sie in diesen Verfahren.
Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht stellt sich für den Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der Anhörung durch Polizei oder Bußgeldstelle die Frage, wie man sich richtig verhält. Wir können schon hier beratend zur Seite stehen und die Korrespondenz mit der Behörde übernehmen. Außerdem werden wir prüfen, ob es eine Aussicht auf erfolgreiche Verteidigung gegen den Tatvorwurf gibt, wir werden Argumente für ein Absehen von einem möglichen Fahrverbot prüfen und vortragen.
Auch im Verkehrsstrafrecht sind die ersten Schritte nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens oft die entscheidenden. Wir stehen beratend und helfend zur Seite und entwickeln mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie.
Im Verkehrsverwaltungsrecht besteht oftmals Bedarf nach anwaltlicher Beratung und Hilfe in Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde. Lehnt sie die Erteilung der Fahrerlaubnis ab, werden wir die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen die Entscheidung der Behörde prüfen und diesen einlegen sowie begründen.
Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens an, so werden wir die Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüfen und die geeignete Vorgehensweise mit Ihnen besprechen.
Insolvenzrecht
Auf dem Gebiet des Insolvenzrechtes sind wir für Sie insbesondere wie folgt tätig:
- Prüfung von Unterlagen in Vorbereitung eines Schuldenbereinigungsverfahrens
- Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens zur Vermeidung bzw. Vorbereitung eines Privatinsolvenzverfahrens
- Hilfestellung bei der Ausfüllung von Insolvenzantragsunterlagen
Auf Wunsch erfolgt die Vertretung durch das gesamte Insolvenzverfahren Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter während des Verfahrens. Prüfung und Erarbeitung von Konzepten, wie Ihre Forderung im Insolvenzverfahren vordergründig berücksichtigt werden kann
Wirtschaftsrecht
Wir beraten insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen, Gesellschaften, Gesellschafter, Geschäftsführer, Freiberufler, Vereine und Verbände in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Fallgestaltungen. Schwerpunktmäßig werden wir hierbei auf folgenden Gebieten tätig:
- Vereinsrecht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht:
- Gesellschaftsgründung bis zur Umwandlung, Auseinandersetzung oder Abwicklung
- Erstellung/Prüfung/Änderung von Gesellschaftsverträgen
- Erstellung/Prüfung/Änderung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Vertretung der Gesellschaft oder Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, beim Notar oder vor Gericht
- Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltungen, Nachfolgeregelungen, Unternehmertestamente - Beratung im Alltagsgeschäft
- Vertragsgestaltung
- Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Insolvenzstraftaten)
Wir bieten Ihnen, als Geschädigten, eine umfassende juristische Beratung zur Bewertung von Haftungsfragen nach einem ärztlichen Behandlungsfehler. Wir vertreten Sie außergerichtlich, vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht. Wir kümmern uns um:
Ersatz des materiellen Schadens
- Verdienstausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Ersatz entgangenen Unterhalts
- Fahrtkosten
- Zuzahlungen, etc.
immateriellen Schadensersatz
- eigener Schmerzensgeldanspruch
- Angehörigenschmerzensgeld
Welche Ansprüche Ihnen zustehen, werden wir gerne ausführlich in einem Beratungsgespräch mit Ihnen erörtern.
Weitergehend vertreten wir Sie hinsichtlich der Prüfung, Geltendmachung bzw. Abwehr ärztlicher Honoraransprüche.
Unser Service für Sie!
Die Rechtsanwaltskanzlei Schramm Backes aus Dessau-Roßlau verfügt über einen umfassenden Erfahrungsschatz im Bereich Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, Arzthaftpflichtrecht, Sozial- und Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Medizinrecht sowie Strafrecht. Mandanten profitieren deshalb von rechtsübergreifendem Wissen und einer bestmöglichen Beratung sowie Vertretung. Von Alten, Bernsdorf, Dellnau, Großkühnau, Haideburg, Kleinkühnau über Kleutsch, Kochstedt, Meinsdorf, Mildensee, Rietzmeck, Rodleben bis hin zu Roßlau (Elbe), Tornau, Törten und darüber hinaus erfolgt die Interessenvertretung sowohl in gerichtlichen als auch außergerichtlichen Verfahren.