Ihr Rechtsanwälte für Familienrecht in Dessau-Roßlau
Das Familienrecht ist ein sehr umfassendes Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt unterschiedliche Aspekte der Rechtsbeziehungen innerhalb verwandtschaftlicher Beziehungen, so etwa die gesetzlichen Bedingungen für das Eingehen oder Auflösen einer Ehe, Fragen des Kindesunterhalts und der elterlichen Sorge. Zum Bereich Familienrecht zählen weitere rechtsverbindliche Regelungen von Lebensgemeinschaften. Unsere Kanzlei bietet Mandanten aus Dessau-Roßlau und Umgebung eine auf ihre individuelle Situation zugeschnittene Beratung und die für ihr Verfahren notwendige juristische Expertise. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Lösung und stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens mit Rat und Tat zur Seite.
Familienrecht – welche Leistungen bieten wir Ihnen an?
Familienrechtliche Verfahren erfordern aufgrund ihrer Besonderheiten eine behutsame persönliche und juristische Herangehensweise. Sie finden häufig in Situationen statt, in der die Streitparteien durch persönliche Konflikte belastet sind. Die hohe emotionale Beteiligung führt in manchen Fällen zu unrealistischen oder nicht zielführenden Vorstellungen, die unnötigen Kostenaufwand verursachen und den Beteiligten mehr Schaden als Nutzen bringen. Welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall die geeignetste ist, entscheiden wir nach ausführlicher Erörterung mit Ihnen gemeinsam. Wichtig ist, dass Sie uns rechtzeitig von Ihrem Anliegen in Kenntnis setzen: Frühzeitige Information und Beratung helfen gerade in Krisenzeiten, trotz der belastenden Situation eine zufriedenstellende Lösung für alle Konfliktpartner herzustellen. Mit der professionellen Begleitung durch einen Rechtsanwalt lassen sich auch solche komplexe juristische Auseinandersetzungen gut meistern.
Unsere Kanzlei in Dessau-Roßlau vertritt Sie gerne in allen Rechtsfragen, die folgende Teilbereiche des Familienrechts betreffen:
Eherecht
Das Eherecht fasst alle Rechtsnormen zusammen, die Regelungen für die Begründung oder Beendigung einer Ehe und für die Beziehungen von Ehepartnern untereinander enthalten. Im Besonderen sind auch Ehefähigkeitsvoraussetzungen und Unzulässigkeitsgründe für eine Ehe darin geregelt. Ein Rechtsanwalt ist mit den Details vertraglicher Bestimmungen und mit den Verfahrenswegen im Eherecht vertraut und bietet kompetente Unterstützung in allen Fragen zu dieser Rechtsmaterie an. Gerade bei komplexen Fragestellungen kommt der Unterstützung durch einen Anwalt wesentliche Bedeutung zu.
- Erstellung von Eheverträgen und Ehescheidungsfolgenvereinbarungen
- Scheidungsverfahren
- Verfahren zur Aufhebung der Ehe
- Verfahren über den Zugewinnausgleichsanspruch und den Versorgungsausgleich
- Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche während der Ehe (Trennungsunterhalt) und im Scheidungsverfahren
Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 19:00
Mittwoch 08:00 - 19:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 15:00
Kindschaftsrecht
Das deutsche Kindschaftsrecht behandelt Fragen des Rechtsverhältnisses zwischen Eltern und ihren Kindern und erfasst auch deren Verhältnis zu sonstigen gesetzlichen Vertretern Minderjähriger. Im Wesentlichen enthält es Bestimmungen, die Fragen der Abstammung, der elterlichen Sorge und des Kindesunterhalts regeln. Weitere Regelungen betreffen Fragen zu Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft sowie die Beistandschaft des Jugendamtes. Ein Rechtsanwalt berät und vertritt in Angelegenheiten des Kindschaftsrechts die Interessen von Eltern wie von Kindern. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist besonders in folgenden Angelegenheiten sinnvoll:
- Sorgerechtsverfahren
- Verfahren bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- Differenzen im Bezug auf das elterliche UmgangsrechtVerfahren über die Herausgabe eines Kindes
- Verfahren, die die Kindesunterhaltspflicht betreffen
- Fragen der Abstammung (Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftsanfechtung)
Die Kanzlei Schramm Beckes in Dessau-Roßlau steht Ihnen gerne in allen Fragen des Familienrechts mit ihrer Expertise und langjährigen Erfahrung zur Seite.
Rechte in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Eine Vielzahl an Paaren in Deutschland lebt heutzutage in einer eheähnlichen Beziehung, sprich, es wird keine Ehe im gesetzlichen Sinne eingetragen. Hierdurch ist besonders die Frage nach den individuellen Rechten in einer solchen Lebensgemeinschaft von wichtiger Bedeutung. Im deutschen Gesetz, genauer im BGB, sind die Rechte und Pflichten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei Weitem nicht so ausführlich aufgeführt wie bei einer Ehe. Doch besonders wenn
Kinder, eine Wohnung, Unterhalt oder Vermögen im Falle einer Trennung ins Spiel kommen, sollte die Rechtslage von einem Anwalt begutachtet werden.
Unterhalt
Im Fall des Unterhalts gilt generell, dass von unverheirateten Paaren keine Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können. Gibt es gemeinsame Kinder, ändert sich jedoch die Rechtslage und der Partner, der die Kinder hauptsächlich betreut hat, kann einen Ausgleich fordern. Auch das Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn beide Eltern das Kind als das gemeinsame anerkannt haben.
Sorgerecht
Auch zu beachten sind die Sorgerechtsregelungen in Bezug auf gemeinsame Kinder bei unverheirateten Paaren. Während in einer Ehe beide Ehegatten automatisch das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen unverheiratete Paare das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Auch nach einer Trennung und der Auflösung des Zusammenlebens bleibt das gemeinsame Sorgerecht ohne Anfechtung auf Änderung bestehen.
Ausgleichsanspruch
Bei der Vermögensaufteilung in einer eheähnlichen Partnerschaft gilt, anders als in der Ehe, generell das Abrechnungsverbot. Sprich, es gibt keinen Ausgleichsanspruch für gemeinsame Ausgaben, weder in Bezug auf Einkäufe und Anschaffungen, noch in Bezug auf die Wohnung oder das angesparte Vermögen. Auch dann nicht, wenn das Paar gemeinsam in einer Wohnung lebt. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen in der Rechtsprechung, die vom Gericht individuell für rechtskräftig erklärt werden können. So ist zum Beispiel entscheidend, wer zum Zeitpunkt des Zusammenzugs Eigentümer, Mieter oder Vermieter ist.
Sie möchten sich nach einer Trennung zu Ihren Rechten in Ihrer nichtehelichen Lebensgemeinschaft informieren? Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen! Unsere Anwälte für Familienrecht vertreten Sie und Ihr Anliegen im Rahmen des BGBd sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und stehen bei der Rechtsprechung an Ihrer Seite.
FAQ Familienrecht
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Wann kann ein Scheidungsantrag eingereicht werden?
Die Scheidung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch im Familienrecht geregelt. Dabei gilt in Deutschland das Zerrüttungsprinzip, das in § 1565 BGB unter „Das Scheitern einer Ehe“ aufgeführt ist. Allgemein gilt die Ehe als zerrüttet beziehungsweise gescheitert, sobald die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und die Wiederherstellung oder Versöhnung der Ehegatten zukünftig nicht zu erwarten ist. Nicht relevant dabei sind die Gründe für die Scheidung oder auch die Frage, wer dafür unter Umständen verantwortlich ist.
Der Scheidungsantrag kann nach Ablauf des Trennungsjahres beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Ist die Scheidung nicht einvernehmlich beziehungsweise stimmt einer der Beteiligten der Scheidung nicht zu, muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass die Ehe gescheitert ist. Lebt das Paar schon seit drei oder mehr Jahren getrennt, wird ein solches Scheitern automatisch angenommen. -
Braucht jeder Ehegatte einen Anwalt für ein Scheidungsverfahren?
Obwohl beim Familienrecht und in Scheidungsverfahren generell Anwaltspflicht besteht, müssen nicht beide Parteien zwingend auf anwaltliche Vertretung zurückgreifen. Ist die Scheidung einvernehmlich, muss nur derjenige Ehepartner einen Anwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag einreichen lassen möchte. Da es sich in diesem Fall nicht um ein streitiges Verfahren handelt, muss die gegnerische Partei, also der andere Ehegatte, keinen eigenen Anwalt beauftragen. Sollte ein Ehegatte die Scheidung wünschen, während der andere weiterhin an der Ehe festhält, müssen sich beide Parteien vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen.
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Was versteht man unter einem Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für einen Scheidungsantrag. Es beginnt in den meisten Fällen mit dem Auszug einer Partei aus der gemeinsamen Wohnung. Sollten die Ehepartner weiterhin zusammen wohnen, muss eine „Trennung von Tisch und Bett“ gewährleistet werden, das heißt, eine getrennte Lebensführung vorliegen. Spätestens drei Jahre nach dem Auszug oder Beginn der getrennten Lebensführung geht das Gericht automatisch von einem Scheitern der Ehe aus.
In manchen Fällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden, sodass eine sogenannte „Blitzscheidung“ stattfindet. Der Verzicht auf das Trennungsjahr ist dann möglich, wenn eine Partei ansonsten einer unzumutbaren Belastung ausgesetzt ist. Dies ist beispielsweise bei häuslicher Gewalt der Fall. -
Wann besteht ein Unterhaltsanspruch?
Nach einer Scheidung haben nicht nur die gemeinsamen Kinder einen Unterhaltsanspruch, sondern auch die Ehegatten. Sollte einer der geschiedenen Ehegatten nicht allein für seinen Lebensunterhalt aufkommen können, wird geprüft, ob die andere Partei nachehelichen Unterhalt zu zahlen hat. Um den passenden Anspruch zu ermitteln, werden die ehelichen Lebensverhältnisse vor der Scheidung für die Berechnung hinzugezogen. War beispielsweise einer der Ehegatten Alleinversorger der Familie, während der andere sich um die gemeinsamen Kinder und den Haushalt kümmerte und nach der Scheidung nun arbeitslos ist, kann für die zweite Partei ein Anspruch auf Unterhalt bestehen. Die Kinder werden bei Unterhaltsansprüchen grundsätzlich vorrangig behandelt. Außerdem ist der Unterhalt steuerrechtlich relevant.
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Was ist gemeinsame elterliche Sorge?
Laut § 1626a BGB steht beiden Eltern, auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, die elterliche Sorge zu. Anderenfalls ist die Mutter vorrangig sorgeberechtigt, es sei denn, von ihr ginge eine Gefahr für das Kind aus. Die elterliche Sorge umfasst in erster Linie die Pflichten der Eltern gegenüber ihrem minderjährigen Kind. Dazu gehören unter anderem:
- Die Personensorge (beispielsweise die Pflege oder die Erziehung des Kindes)
- Die Vermögenssorge (beispielsweise die Vertretung bei Rechtsgeschäften oder Verwaltung von Erbschaften)
- Die gesetzliche Vertretung (beispielsweise Entscheidungen über notwendige Impfungen oder Eingriffe)
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Wer erhält das Sorgerecht nach einer Scheidung?
Nach einer Scheidung ändert sich im Normalfall nichts am Sorgerecht und beide Elternteile teilen sich dieses weiterhin. Das alleinige Sorgerecht kann jedoch vor Gericht beantragt werden, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind oder das alleinige Sorgerecht dem Wohl des Kindes dient. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Elternteil drogenabhängig oder gewalttätig gegenüber dem Kind gewesen ist und somit eine Gefährdung für das Kindeswohl darstellt.
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Wann steht einem Verfahrenskostenhilfe zu?
Die Prozesskostenhilfe, auch Verfahrenskostenhilfe genannt, steht dem Antragsteller zu, wenn dieser seine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen kann. Außerdem muss vor Gewährung der Prozesskostenhilfe die Aussicht auf Erfolg bestehen. Das bedeutet, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung das Scheidungsjahr abgelaufen sein muss. Sollte die Scheidung nicht einvernehmlich sein, muss eine getrennte Lebensführung bereits seit mindestens drei Jahren erfolgen oder eine Zerrüttung der Ehe anderweitig nachweisbar sein.
Vor der Gewährung der Prozesskostenhilfe wird das einzusetzende Einkommen der finanziell bedürftigen Partei berechnet. Dieses setzt sich aus der Summe aller Einnahmen zusammen, von der laufende Kosten, wie beispielsweise Miete, abgezogen werden. Liegt das einzusetzende Einkommen bei weniger als 15 Euro im Monat, muss die gewährte Verfahrenskostenhilfe im Nachhinein nicht zurückgezahlt werden.
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Wann ist es sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen?
Gerade für besserverdienende Ehepartner ist es sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen. Fehlt ein solcher, greift nämlich die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft, die in § 1363 BGB definiert ist. Hierbei werden sämtliche Gewinne, die während der Ehe entstehen, durch zwei geteilt und jede Partei erhält die Hälfte der gemeinsamen Zugewinne. Bei Selbstständigen, Aktionären oder Mitinhabern von Familienunternehmen kann diese Regelung den finanziellen Ruin bedeuten, weswegen es sich empfiehlt, bereits bei der Eheschließung einen entsprechenden Vertrag aufsetzen zu lassen.
Unser Service für Sie
Die Rechtsanwaltskanzlei Schramm Backes aus Dessau-Roßlau verfügt über einen umfassenden Erfahrungsschatz im Bereich Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, Arzthaftpflichtrecht, Sozial- und Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Medizinrecht sowie Strafrecht. Mandanten profitieren deshalb von rechtsübergreifendem Wissen und einer bestmöglichen Beratung sowie Vertretung. Von Alten, Bernsdorf, Dellnau, Großkühnau, Haideburg, Kleinkühnau über Kleutsch, Kochstedt, Meinsdorf, Mildensee, Rietzmeck, Rodleben bis hin zu Roßlau (Elbe), Tornau, Törten und darüber hinaus erfolgt die Interessenvertretung sowohl in gerichtlichen als auch außergerichtlichen Verfahren.
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