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Sorgerechtsverfahren in Dessau-Roßlau – Was ist zu beachten?

Das Sorgerecht umfasst die Pflichten und Rechte der Eltern gegenüber ihren unmündigen Kindern und in gegenseitiger Abgrenzung voneinander. Der Rechtsbereich findet seine Anwendung gemäß § 1626 BGB. Seine Inhalte umfassen primär die allgemeine und medizinische Versorgung und Aufsicht des Kindes. Daneben sind auch Bestimmungen über dessen Aufenthalt Teil des Gebietes.

Auch das Feld der Ausbildung im Kindergarten, der Schule sowie weiterführender Möglichkeiten fallen unter die Bestimmungen des Sorgerechts. Streitigkeiten im Bereich des Sorgerechts werden durch die zuständigen Familiengerichte verhandelt. Aufgrund ihrer Wichtigkeit ist es sinnvoll, sich für solche Verhandlungen Beistand in Form eines Anwalts für Familienrecht zu holen. Die Fachanwälte unserer Kanzlei in Dessau-Roßlau stehen Ihnen dafür jederzeit mit Rat und Unterstützung zur Seite.


Das Kindeswohl als Kern des Sorgerechtsverfahrens

Zu beachten ist, dass bei verheirateten Paaren das Sorgerecht über gemeinsame Kinder zunächst beiden Personen gleichermaßen zusteht. Sind die Eltern nicht verheiratet und keine diesbezüglichen Extraregelungen getroffen, steht das Sorgerecht allein der Mutter zu. Anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn die Eltern eine Sorgerechtserklärung bei den zuständigen Behörden abgegeben und somit ein gemeinsames Sorgerecht eingerichtet haben. Eine solche Erklärung kann nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen. Dem Antrag darauf wird stattgegeben, wenn die Übertragung des Sorgerechts dem Wohl des Kindes dient.

Nach Verhandlungen vor dem Familiengericht ist es möglich, das Sorgerecht allein verantwortlicher Elternteile zu teilen oder komplett auf eine andere Person zu übertragen. Auch ein Entzug des Sorgerechts ist gemäß § 1680 BGB möglich. Bei den Verhandlungen werden die Aussagen der Eltern und etwaiger Pflegepersonen, aber auch die der Kinder und des Jugendamtes, bei der Urteilsfindung berücksichtigt. Ausschlaggebend bei diesen Verhandlungen ist die Erfüllung des Kindeswohls. Unter diesen Begriff fallen sämtliche Rahmenbedingungen, die das persönliche, wirtschaftliche und soziale Befinden des unmündigen Kindes umfassen. Wegen ihrer nicht konkret im Gesetz definierten Umstände, obliegt dabei die genaue Bewertung den Familiengerichten. Dies führt dazu, dass Urteile meist Einzelfallentscheidungen darstellen, deren möglicher Ausgang oft nur von erfahrenen Fachanwälten eingeschätzt werden kann.

Es besteht bei Sorgerechtsverfahren die Möglichkeit, ein sogenanntes Beschleunigungsgebot umzusetzen. Dies bedeutet, dass Verhandlungen über Sorge- und Umgangsrechte der Eltern vor Gericht vorrangig bearbeitet werden. Das hat den Vorteil, dass die Belastung der Kinder durch die Krisensituation verkürzt werden kann und schnellstmöglich klare Verhältnisse geschaffen werden.

Persönliche Beratung in Krisenzeiten

Unsere Kanzlei Schramm & Backes in Dessau-Roßlau hat sich auf die vielschichtigen Anforderungen des Familienrechts spezialisiert. Zu den besonderen Fähigkeiten im Bereich der Sorgerechtsverfahren gehören dabei:



  • Eine behutsame und persönliche juristische Herangehensweise
  • Frühzeitige Beratung und Information, bereits zu Beginn der Krisenzeiten
  • Vermeidung von unnötigen Kosten und irreführenden Zielsetzungen der Streitparteien
  • Individuelle Beratung und Erörterung, je nach den konkret vorliegenden Sachverhalten

Der Anspruch unserer Kanzlei ist es, Ihnen und vor allem Ihren Kindern in dieser schwierigen Zeit möglichst viel Last abzunehmen und eine schnelle und für alle Krisenparteien bestmögliche Lösung herbeizuführen. In diesem Sinne stehen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich des Familienrechts und allen damit verknüpften Rechtsfeldern tatkräftig und kompetent zur Seite.